Responsive image Psychotherapie Borken - Katharina Langer, Psychologische Psychotherapeutin

Therapieangebote


In meiner Praxis in Borken biete ich verhaltens - therapeutisch fundierte Psychotherapie an. Sie können bei mir in einer Kleingruppe (max. 5 Personen), sowie in einer Online Video Therapie behandelt werden.

Ich habe mich auf ein gruppentherapeutisches Angebot spezialisiert. Eine Online Video Therapie ist erst nach persönlichen Erstkontakten über die gesetzliche Krankenkasse möglich.

Die folgenden psychischen Erkrankungen können in meiner Praxis behandelt werden:

  • Anpassungsstörungen
  • Burnout und psychische Überlastungsstörungen
  • Depressionen
  • Essstörungen: Anorexia- und Bulimia nervosa, sowie Binge Eating Disorder
  • Psychosomatische Störungen
  • Chronische Schmerzstörungen
  • Schlafstörungen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen, bzw. interaktionelle Störungen
  • Posttraumatische Belastungsstörung und andere traumatische Folgestörungen

Als Privatleistungen können in meiner Praxis zusätzlich folgende Angebote wahrgenommen werden:

  • Paargespräche
  • Hypnotherapeutische Sitzungen (z. Bsp. Selbstwertproblematiken, Geburtsvorbereitung, Coaching)

Zur Behandlung arbeite ich schwerpunktmäßig mit den Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie. Zudem verwende ich nach Bedarf schematherapeutische Methoden, Methoden des MBSR (mindfulness based stress reduction), Achtsamkeitsmethoden, sowie Entspannungstechniken wie autogenes Training, Atemtechniken und hypnotherapeutische Methoden. In manchen Therapieprozessen sind Expositionen innerhalb oder außerhalb der Praxis z. Bsp. in ihrem persönlichen Umfeld oder in einer bestimmten Situation ein wichtiger Inhalt der Behandlung.



Ablauf

Terminvereinbarung:
Meine freien Sprechstunden Termine werden der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung übermittelt, diese erreichen Sie unter der Telefonnummer: 116-117. Nach der Vereinbarung bestätigen Sie den Termin telefonisch unter 0157-51336474 oder per E-Mail: Psychotherapie-Praxis-langer@gmx.de.


Hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht auf der Mobilbox. Der Termin ist für Sie verbindlich reserviert.


Bitte beachten Sie Termine, die sie nicht wahrnehmen können so früh wie möglich (mind. jedoch 24 Std. vorher) abzusagen oder zu verschieben. Durch Ihre Mitwirkung ermöglichen wir möglichst vielen Patienten die Chance auf einen Termin.



Sprechstunde und probatorische Sitzungen:
In der psychotherapeutischen Sprechstunde erfolgt eine erste diagnostische Einschätzung und es werden Behandlungsempfehlungen mit Ihnen erörtert.


Die darauffolgenden probatorischen Sitzungen können sowohl im Einzel- als auch im Gruppengespräch stattfinden und dienen dem ersten persönlichen Vertrauensaufbau, dem Kennenlernen des Therapiesettings und dem Behandlungsvorgehen.


Therapie:
Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen beginnt der veränderungsbezogene Teil der Therapie. Es können verschiedene therapeutische Leistungen beantragt werden, die sich nach Ihrem Bedarf richten.


Die Kurzzeittherapie 1 und 2 umfassen jeweils 12 Sitzungen von (50min) im Einzelsetting oder 12 Sitzungen (100min) im Gruppensetting und können nacheinander beantragt werden.


Die Akuttherapie umfasst 12 Sitzungen (50 min) im Einzelsetting.


Die Kurzzeittherapie und die Akuttherapie können in eine Langzeittherapie sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting mit bis zu 60 Sitzungen übergehen.


Die Sitzungen finden im wöchentlichen bis zweiwöchentlichem Rhythmus statt.




Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung:

Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Behandlung bei entsprechender Antragstellung, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt und eine Behandlung notwendig ist. Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig. Es ist ausreichend Ihre elektronische Gesundheitskarte beim Erstgespräch und in jedem weiteren Quartal vorzuzeigen. Die Sprechstunden und probatorischen Sitzungen werden mit Ihrer Krankenkasse ohne vorherige Antragsstellung abgerechnet. Sollte eine Therapienotwendigkeit bestehen stellen wir gemeinsam in der Praxis bei Ihrer Krankenkasse einen Therapieantrag, alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie in der Praxis.


Private Krankenkassen, Beihilfe:
In den meisten Fällen übernehmen private Krankenversicherungen / Beihilfestellen die Kosten für eine psychologische Psychotherapie in Praxen mit Vertragsarztsitzen. Da Ihre privaten Krankenversicherungsverträge individuell gestaltet sind, erkundigen Sie sich bitte vor der ersten Sprechstunde in Ihren Versicherungsleistungen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf um erforderliche Unterlagen bestenfalls direkt zum Erstgespräch mitzubringen. Auf diese Weise können wir Wartezeiten bei der Antragsstellung verringern.

Selbstzahler:
Psychotherapeutische Leistungen können jederzeit auch als Privatleistung in Anspruch genommen werden. Dies kann zum Beispiel in dem Fall sein, dass keine psychische Erkrankung aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen (mehr) vorliegt und Sie dennoch Interesse haben an einer psychischen Beratung. Oder Sie an einem psychotherapeutischen Coaching, einer Lebensberatung oder an Paargesprächen interessiert sind. Das Honorar richtet sich in jedem Fall nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).